In vielen Hallen, Scheunen und Kellern in Deutschland steht er noch: der alte Dieselstapler, mit dem der Großvater den Betrieb aufgebaut hat, der Elektrostapler aus den Siebzigern mit dem charakteristischen Mast, der Handhubwagen, den jeder nur „die Ameise“ nannte. Meist landen solche Maschinen irgendwann beim Schrotthändler – und mit ihnen ein Stück Industriegeschichte. Wir bauen deshalb einen Museumsfonds für historische Flurförderzeuge auf. Wenn Sie ein solches Gerät besitzen und es für kommende Generationen erhalten möchten, finden Sie hier alles, was Sie wissen müssen: was wir annehmen, worauf es bei der Bewertung ankommt, wie die Übergabe rechtlich und steuerlich läuft und was Sie vorher aus Sicherheitsgründen beachten sollten.
Kurz zusammengefasst
- Wir nehmen historische Flurförderzeuge an: Hand- und Elektrohubwagen, Hochhubwagen, Diesel-, Treibgas- und Elektrostapler – fahrbereit oder restaurierungsbedürftig.
- Auch Dokumente zählen: Betriebsanleitungen, Prospekte, Typenschilder, Ersatzteillisten und alte Fotos aus dem Einsatz machen ein Exponat erst verständlich.
- Drei Wege der Übergabe: Schenkung, Dauerleihgabe oder Verkauf zu einem vereinbarten Preis. Was davon passt, besprechen wir mit Ihnen einzeln.
- Keine Spendenquittung: Die BOKODER UG ist ein gewerbliches Unternehmen. Eine Zuwendungsbestätigung nach § 10b EStG können wir nicht ausstellen.
- Vor der Übergabe: Batterie, Gasflasche und Betriebsstoffe klären. Bei Maschinen, die vor 1993 gebaut wurden, können Brems- und Kupplungsbeläge Asbest enthalten.
Warum wir historische Flurförderzeuge sammeln
Ohne Gabelstapler und Hubwagen gäbe es weder Hochregallager noch den Warenverkehr, wie wir ihn kennen. Trotzdem tauchen diese Maschinen in Technikmuseen selten auf. Lokomotiven, Traktoren und Lastwagen haben ihre Sammler und Vereine. Der Stapler, der jahrzehntelang in jeder Fabrik, jedem Großhandel und jedem Bahnhof gearbeitet hat, wird nach dem Ende seiner Dienstzeit meist zerlegt und als Altmetall verkauft. Ersatzteile gibt es irgendwann nicht mehr, der Hersteller existiert vielleicht nicht mehr, und mit dem letzten Fahrer geht auch das Wissen, wie man ihn bediente.
Wir arbeiten täglich mit moderner Lagertechnik – mit Lithium-Ionen-Staplern, Schubmaststaplern und Hochhubwagen, über die wir in unseren Ratgebern ausführlich schreiben. Gerade deshalb sehen wir, wie schnell sich diese Technik verändert. Was heute Standard ist, war vor fünfzig Jahren eine Erfindung. Eine Sammlung, die diese Entwicklung zeigt, ist für Schüler, Auszubildende in der Lagerlogistik, Ingenieure und für alle interessant, die verstehen wollen, wie Arbeit früher aussah.
Der Museumsfonds ist im Aufbau. Wir sammeln jetzt die Geräte und Dokumente, die später öffentlich gezeigt werden sollen. Jede Maschine erfassen wir mit ihrer Herkunft: wo sie gearbeitet hat, was sie bewegt hat, wer sie gefahren hat. Auf Wunsch nennen wir den bisherigen Eigentümer oder den Betrieb als Stifter am Exponat.
Vom Plattformwagen zum Lithium-Stapler: kurze Geschichte
Die Geschichte des Staplers ist kürzer, als viele denken – gut hundert Jahre. Die folgenden Stationen sind durch die Hersteller selbst oder durch Nachschlagewerke belegt. Sie zeigen, welche Bauarten für eine Sammlung besonders aufschlussreich sind.
| Jahr | Ereignis | Warum es für die Sammlung zählt |
|---|---|---|
| 1917 | Clark baut in Buchanan (Michigan) den ersten „Tructractor“, ein Transportfahrzeug mit Verbrennungsmotor | Beginn des motorisierten innerbetrieblichen Transports |
| 1922 | Clark stellt den „Truclift“ vor, einen Plattform-Hubwagen mit Hydraulik | Hydraulisches Heben wird Standard |
| 1924 | Clark entwickelt den ersten Gabelstapler mit Verbrennungsmotor | Die Gabel ersetzt die Plattform |
| 1926 | Fenwick zeigt einen Wagen mit Hebebühne, den ersten Hochhubwagen | Stapeln in die Höhe wird möglich |
| 1946 | STILL entwickelt den EK 2000, ein elektrisch angetriebenes Transportfahrzeug mit 2 t Tragfähigkeit | Frühe deutsche Elektrotechnik im Lager |
| 1950–1952 | Clark vergibt eine Lizenz nach Essen; ab 1952 liefert Ruhr Intrans Hubstapler aus Mülheim an der Ruhr Clark-Stapler in Europa aus | Lizenzbauten aus dem Ruhrgebiet sind heute selten |
| 1951 | OM (Italien) baut den ersten eigenen Verbrenner-Stapler; in Sofia entsteht der erste elektrische Stapler Bulgariens | Beginn der Massenfertigung in Europa |
| 1950er | Linde bringt mit dem Hydrocar das erste Serienfahrzeug mit hydrostatischem Antrieb, einige Jahre später den Hubtrac | Hydrostatik prägt deutsche Stapler bis heute |
| 1953 | Friedrich Jungheinrich gründet am 7. August in Hamburg seine Maschinenfabrik; „Ameise“ wird zur Marke für Hubwagen | Der Begriff „Ameise“ ist bis heute Alltagssprache |
| 1960er | Europäische Bahnen vereinbaren eine tauschbare Palette, die Europalette | Gabelmaße und Hubwagen richten sich nach ihr |
| 1970er | STILL R9 mit seitlicher Batterieentnahme und Freisichtmast | Bedienkomfort und Sicht werden Konstruktionsthema |
| Ende 1970er | Bulgarien ist nach Stückzahlen der größte Staplerproduzent der Welt (Balkancar) | Osteuropäische Stapler gehören zur europäischen Geschichte |
| 1985–2002 | Die Linde-Elektrostapler E20 bis E35 sind die meistverkauften Stapler Europas | Typische „Arbeitspferde“ ihrer Zeit |
| 2000 | Linde zeigt auf der CeMAT einen Brennstoffzellen-Stapler als Prototyp | Beginn der Suche nach Alternativen zu Blei und Diesel |
Quellen: Clark-Firmengeschichte, KION „Geschichte des Staplers in 10 Bildern“, Wikipedia-Artikel zu Jungheinrich und Balkancar (siehe Quellenliste).

Für unsere Sammlung bedeutet das: Besonders gesucht sind Geräte, die einen dieser Schritte zeigen – frühe Elektrostapler mit Bleibatterie, Stapler mit hydrostatischem Antrieb, Lizenzbauten, Modelle osteuropäischer Hersteller und Handhubwagen der ersten Generationen. Wie weit die Technik seitdem gekommen ist, zeigt ein Blick auf heutige Geräte, etwa in unserem Vergleich Hochhubwagen oder Elektrostapler?
Was wir annehmen
Wir interessieren uns für alle Flurförderzeuge, die mindestens eine Generation alt sind und eine Geschichte erzählen. Das muss nicht der seltene Prototyp sein. Gerade die Geräte, die es tausendfach gab, sind heute oft kaum noch im Originalzustand zu finden.
| Geräteart | Was uns besonders interessiert | Hinweis |
|---|---|---|
| Handhubwagen („Rolli“, „Ameise“) | Frühe Bauformen, ungewöhnliche Gabelmaße, Herstellerschilder | Auch einzelne Stücke aus Firmenauflösungen |
| Elektro-Hubwagen und Hochhubwagen | Deichselgeräte mit früher Steuerung, Fahrerstandmodelle | Batterie gesondert klären |
| Dieselstapler | Modelle mit mechanischem Getriebe, hydrostatischem Antrieb, Lizenzbauten | Motor muss nicht laufen |
| Treibgasstapler | Hallenstapler der 1960er bis 1980er Jahre | Gasflasche nicht mitgeben (siehe Sicherheit) |
| Elektrostapler | Drei- und Vierradstapler mit Bleibatterie, frühe Wechselstromtechnik | Batterie oft defekt – kein Hindernis |
| Schubmast- und Sonderstapler | Frühe Lagertechnik, Seitenstapler, Kommissionierer | Maße und Gewicht vorab angeben |
| Anbaugeräte | Klammern, Drehgeräte, frühe Seitenschieber | Am besten zusammen mit dem passenden Stapler |
| Dokumente und Zubehör | Betriebsanleitungen, Prospekte, Preislisten, Fotos, Schulungsunterlagen, Fahrausweise | Auch ohne Gerät willkommen |
Was wir in der Regel nicht annehmen können: Geräte, deren Eigentum nicht geklärt ist, Maschinen mit ausgelaufenen Flüssigkeiten in großer Menge oder mit beschädigten, auslaufenden Batterien ohne vorherige Absprache. Mehr dazu im Abschnitt Sicherheit und Umwelt.
Fahrbereit, restaurierungsbedürftig oder Teileträger?
Der Zustand entscheidet nicht darüber, ob ein Gerät für uns interessant ist, sondern darüber, wie wir mit ihm umgehen. Eine fahrbereite Maschine mit Gebrauchsspuren erzählt oft mehr als eine perfekt lackierte. Und ein Gerät, das selbst nicht mehr zu retten ist, kann Teile für ein anderes Exponat liefern.
| Kriterium | Fahrbereit | Restaurierungsbedürftig | Teileträger |
|---|---|---|---|
| Typischer Zustand | Läuft, hebt, bremst | Steht seit Jahren, Motor fest, Hydraulik undicht | Unvollständig, starke Korrosion |
| Wert für die Sammlung | Hoch – kann vorgeführt werden | Hoch, wenn original und vollständig | Mittel – liefert Originalteile |
| Transport | Verladen aus eigener Kraft möglich | Kran oder Winde nötig | Wie restaurierungsbedürftig |
| Vorbereitung durch Sie | Betriebsstunden, Fotos, Unterlagen | Fotos von allen Seiten, Typenschild | Fotos, Liste der vorhandenen Teile |
| Was wir tun | Prüfung, Pflege, Dokumentation | Bestandsaufnahme, Konservierung, ggf. Restaurierung | Teile katalogisieren |
Ein Wort zur Vorführung: Soll ein historischer Stapler später nicht nur stehen, sondern auch fahren, gelten für ihn dieselben Pflichten wie für jedes andere Flurförderzeug im Betrieb. Er muss nach § 37 der DGUV Vorschrift 68 in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden, und wer ihn fährt, braucht die passende Ausbildung. Was dazu gehört, steht in unseren Ratgebern zum Staplerschein und zur Gefährdungsbeurteilung.
Was ein Gerät historisch wertvoll macht
Sammler und Museen bewerten Technik nach ähnlichen Kriterien. Der Materialwert spielt dabei fast keine Rolle. Entscheidend ist, wie viel ein Gerät über seine Zeit verrät und wie viel davon im Original erhalten ist.
| Kriterium | Warum es zählt | So prüfen Sie es selbst |
|---|---|---|
| Alter und Baujahr | Ordnet das Gerät in die technische Entwicklung ein | Typenschild, Rechnung, Fahrgestellnummer |
| Originalität | Nachträgliche Umbauten verwischen die Geschichte | Farbe, Sitz, Bereifung, Motor mit Unterlagen vergleichen |
| Vollständigkeit | Fehlende Teile sind bei alten Modellen kaum zu beschaffen | Mast, Gabeln, Gegengewicht, Batterietrog, Lenkrad, Haube |
| Seltenheit | Kleinserien und Hersteller, die es nicht mehr gibt | Herstellername recherchieren, Stückzahlen erfragen |
| Technischer Meilenstein | Zeigt einen Entwicklungsschritt | Antrieb (hydrostatisch, Gleichstrom), Mastbauart, Batterieanordnung |
| Herkunft (Provenienz) | Ein Gerät aus einem bekannten Betrieb erzählt Regionalgeschichte | Wo war es im Einsatz, wie lange, für welche Waren? |
| Dokumentation | Anleitung und Fotos machen ein Exponat verständlich | Ordner, Prüfbücher, Werbeblätter, Fotos mit dem Gerät |
Unser Rat aus vielen Jahren im Handel mit Staplern: Werfen Sie nichts weg, bevor wir gesprochen haben. Ein vergilbtes Prüfbuch oder ein altes Werksfoto kann für die Sammlung wertvoller sein als ein neuer Lack.
So läuft die Übergabe
- Kontakt aufnehmen. Schicken Sie uns Fotos von allen Seiten, ein Foto des Typenschilds, den Standort und eine kurze Beschreibung: Was wissen Sie über Herkunft und Einsatz? Läuft das Gerät?
- Prüfung und Rückmeldung. Wir sehen uns die Angaben an und sagen Ihnen, ob und wie das Gerät in den Museumsfonds passt. Bei Bedarf schauen wir es uns vor Ort an.
- Vereinbarung. Wir legen gemeinsam fest, ob es eine Schenkung, eine Dauerleihgabe oder ein Kauf wird. Das halten wir schriftlich fest, auch wenn das Gesetz es nicht in jedem Fall verlangt.
- Vorbereitung. Batterie, Gasflasche, Betriebsstoffe und Unterlagen klären wir vor dem Termin – mehr dazu unten.
- Abholung und Transport. Termin, Fahrzeug und Kosten der Abholung vereinbaren wir je nach Gerät und Entfernung. Die Ladung wird nach § 22 StVO gesichert.
- Aufnahme in die Sammlung. Wir erfassen das Gerät mit Fotos, Daten und Herkunft. Auf Wunsch nennen wir Sie oder Ihren Betrieb als Stifter.
Schenkung, Leihgabe oder Verkauf: Recht und Steuern
Die Übergabe eines alten Staplers ist rechtlich einfach, wenn man drei Dinge vorher klärt: wem das Gerät gehört, in welcher Form es übergeben wird und ob es zum Betriebsvermögen gehört.
Eigentum. Übergeben kann nur, wem das Gerät gehört. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht immer: Geleaste oder gemietete Stapler gehören dem Leasinggeber oder Vermieter, auch wenn sie seit Jahren auf dem eigenen Hof stehen. Bei Firmenauflösungen oder Erbschaften sollte klar sein, wer verfügen darf. Das Eigentum an einer beweglichen Sache geht nach § 929 BGB durch Einigung und Übergabe über.
| Schenkung | Dauerleihgabe | Verkauf | |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §§ 516 ff. BGB | Leihvertrag, §§ 598 ff. BGB | Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB |
| Eigentum danach | BOKODER | bleibt bei Ihnen | BOKODER |
| Form | Das bloße Versprechen braucht eine notarielle Beurkundung (§ 518 Abs. 1 BGB); mit der Übergabe wird der Mangel geheilt (§ 518 Abs. 2 BGB) | formfrei, schriftlich empfohlen | formfrei, schriftlich empfohlen |
| Wann sinnvoll | Sie möchten das Gerät endgültig abgeben | Das Gerät soll in der Familie oder im Betrieb bleiben | Das Gerät hat für Sie noch einen Geldwert |
| Steuerlicher Hinweis | Aus Betriebsvermögen: Umsatzsteuer prüfen (§ 3 Abs. 1b UStG) | keine Eigentumsübertragung | Unternehmer: Umsatzsteuer auf den Kaufpreis |
Keine Spendenquittung. Viele fragen danach, deshalb klar vorweg: Eine Zuwendungsbestätigung, mit der Sie eine Spende nach § 10b EStG von der Steuer absetzen können, dürfen nur steuerbegünstigte Empfänger ausstellen, zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen. Die BOKODER UG ist ein gewerbliches Unternehmen. Wir stellen deshalb keine Spendenquittung aus und versprechen auch keinen Steuervorteil.
Gerät aus dem Betriebsvermögen. Verschenkt ein Unternehmen einen Gegenstand, kann das als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegen. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG erfasst jede unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands, ausgenommen Geschenke von geringem Wert. Voraussetzung ist nach Satz 2, dass der Gegenstand zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Bei einem Stapler, der vor Jahrzehnten gekauft und längst abgeschrieben wurde, ist das eine Frage für Ihren Steuerberater – nicht für uns. Stimmen Sie die Buchung bitte mit ihm ab.
Schenkungsteuer. Bei einer Schenkung fällt grundsätzlich Schenkungsteuer an, wenn der Wert die Freibeträge übersteigt. Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker (§ 20 Abs. 1 ErbStG). Für Erwerber der Steuerklasse III, zu denen auch Unternehmen gehören, beträgt der Freibetrag 20.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG). Bei den meisten historischen Staplern liegt der Marktwert deutlich darunter. Bei wertvollen Sammlerstücken klären wir die Bewertung vorher gemeinsam.
Wie Stapler im laufenden Betrieb abgeschrieben werden und welche Förderungen es für neue Geräte gibt, haben wir im Ratgeber Elektrostapler 2026: Steuervorteile, Abschreibung und Förderung zusammengestellt.
Sicherheit und Umwelt vor dem Transport
Alte Maschinen haben ihre Eigenheiten. Die meisten Risiken lassen sich leicht beherrschen, wenn man sie kennt. Bitte bereiten Sie das Gerät nach Absprache so vor, wie in der Tabelle beschrieben – und lassen Sie im Zweifel lieber alles, wie es ist.
| Bauteil | Risiko | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Blei-Säure-Batterie | Säure, beim Laden Wasserstoff, hohes Gewicht | Nicht laden, Zustand fotografieren, Pole abdecken. Auslaufende Batterien vorher melden |
| Treibgasflasche | Brand- und Explosionsgefahr; Flaschen gehören oft dem Gaslieferanten | Flasche abbauen und an den Lieferanten zurückgeben, nicht mitgeben |
| Diesel, Motor- und Hydrauliköl | Austritt beim Transport, Bodenverschmutzung | Undichte Stellen melden, Auffangwanne bereithalten |
| Brems- und Kupplungsbeläge | Bei Geräten, die vor 1993 gebaut wurden, mögliche Asbestfasern | Nicht schleifen, nicht ausblasen, nicht selbst ausbauen |
| Hubmast und Ketten | Unkontrolliertes Absenken | Gabeln ganz absenken, nicht unter angehobene Last treten |
| Bereifung | Alte Luftreifen können platzen | Nicht aufpumpen, Zustand fotografieren |
Asbest. In Deutschland gilt seit 1993 ein endgültiges Verwendungsverbot für Asbest. Ältere Fahrzeuge und Maschinen können asbesthaltige Bauteile enthalten. Arbeiten daran sind nur mit den Schutzmaßnahmen der TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ zulässig. Für Sie heißt das: Fassen Sie solche Beläge nicht an. Wir klären das bei der Bestandsaufnahme.
Batterien. Seit Oktober 2025 regelt in Deutschland das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) die Rücknahme von Altbatterien, es hat das frühere Batteriegesetz abgelöst. Eine nicht mehr brauchbare Traktionsbatterie geben wir über die vorgesehenen Rücknahmewege zurück. Wie Altöl, Filter und Batterien bei der Wartung richtig entsorgt werden, beschreiben wir im Ratgeber Wartungskit und Wartungsintervalle.
Restaurieren oder im Original erhalten?
Die häufigste Frage von Besitzern lautet: „Soll ich das Gerät vorher noch herrichten?“ Unsere Antwort ist fast immer: nein. Ein Stapler mit originalem Lack, abgenutztem Sitz und den Spuren von dreißig Jahren Arbeit ist ein Zeitzeugnis. Wird er neu lackiert und mit modernen Teilen ergänzt, geht genau das verloren.
| Konservieren (Original erhalten) | Restaurieren (Zustand wiederherstellen) | |
|---|---|---|
| Ziel | Verfall stoppen, Spuren erhalten | Gerät wieder fahrbereit oder wie neu |
| Typische Arbeiten | Reinigen, Rostschutz, Dichtungen sichern, Dokumentation | Motor und Hydraulik überholen, Lackieren, Teile ersetzen |
| Risiko | Gering | Verlust von Originalsubstanz |
| Geeignet für | Seltene, gut erhaltene Geräte | Vorführgeräte, Geräte mit starken Schäden |
| Vorher nötig | Fotos und Bestandsaufnahme | Fotos, Bestandsaufnahme, Liste aller ersetzten Teile |
Wir entscheiden das bei jedem Gerät einzeln und halten jeden Arbeitsschritt fest. Dabei hilft uns, was wir aus dem Service an heutigen Staplern wissen: Wer weiß, wie man einen modernen Stapler rechtzeitig wartet, erkennt auch an einem alten Gerät, wo Dichtungen, Ketten und Lager Aufmerksamkeit brauchen.
Häufige Fragen
Welche Geräte nehmen Sie für den Museumsfonds an?
Handhubwagen, Elektro-Hubwagen, Hochhubwagen, Diesel-, Treibgas- und Elektrostapler sowie Schubmast- und Sonderstapler – fahrbereit oder restaurierungsbedürftig. Auch Betriebsanleitungen, Prospekte und Fotos nehmen wir gern.
Muss der Stapler fahrbereit sein?
Nein. Auch Geräte, die seit Jahren stehen, sind interessant, wenn sie weitgehend vollständig und original sind. Unvollständige Geräte können als Teileträger dienen.
Bekomme ich eine Spendenquittung?
Nein. Die BOKODER UG ist ein gewerbliches Unternehmen und darf keine Zuwendungsbestätigung nach § 10b EStG ausstellen. Auf Wunsch nennen wir Sie als Stifter am Exponat.
Kann ich das Gerät nur ausleihen?
Ja. Bei einer Dauerleihgabe nach §§ 598 ff. BGB bleiben Sie Eigentümer. Die Bedingungen halten wir schriftlich fest.
Was passiert mit der alten Batterie?
Wir klären vor der Abholung, ob sie erhalten werden kann. Eine nicht mehr brauchbare Batterie geben wir über die Rücknahmewege nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz zurück.
Wer organisiert den Transport?
Wir vereinbaren Abholung, Fahrzeug und Kosten je nach Gerät und Standort. Die Ladung wird nach § 22 StVO gesichert.
Kontakt: Ihr Stapler für den Museumsfonds
Schicken Sie uns Fotos von allen Seiten, ein Foto des Typenschilds, den Standort und alles, was Sie über die Geschichte des Geräts wissen. Wir melden uns mit einer Einschätzung und besprechen mit Ihnen, ob Schenkung, Dauerleihgabe oder Kauf am besten passt.
| Ansprechpartner | Borys Khomenko, Geschäftsführer der BOKODER UG (haftungsbeschränkt) |
|---|---|
| Telefon | +49 1515 0101 658 |
| info@bokoder.com – Betreff „Museumsfonds“ | |
| Anschrift | BOKODER UG, Rayskistraße 11, 01219 Dresden |
| Bitte mitschicken | Fotos, Typenschild, Baujahr (falls bekannt), Standort, Zustand, vorhandene Unterlagen |
Sie haben einen historischen Stapler oder Hubwagen?
Ein Anruf oder eine kurze E-Mail mit Fotos genügt – den Rest klären wir gemeinsam.
Ich möchte meinen Stapler an das Museum übergebenNeue Technik als Nachfolger
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- CLARK Material Handling: Company History
- KION Group: Geschichte des Staplers in 10 Bildern
- Wikipedia: Jungheinrich
- Wikipedia: Balkancar
- §§ 516, 518 BGB – Schenkung, § 598 BGB – Leihe, § 929 BGB – Übereignung
- § 10b EStG – Steuerbegünstigte Zwecke
- § 3 Abs. 1b UStG – Unentgeltliche Wertabgaben
- § 16 ErbStG – Freibeträge, § 20 ErbStG – Steuerschuldner
- DGUV IFA: Asbest – ASI-Arbeiten, Verwendungsverbot seit 1993, TRGS 519
- Gleiss Lutz: Gesetz zur Anpassung des Batterierechts in Kraft (BattDG)
- § 22 StVO – Ladung
- DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“, § 37
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand November 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Der Museumsfonds der BOKODER UG befindet sich im Aufbau; Ort und Zeitpunkt einer öffentlichen Ausstellung stehen noch nicht fest.