Hochhubwagen richtig auswählen: Tragfähigkeit, Hubhöhe, TÜV und Abschreibung 2026

Lesezeit: ca. 17 Minuten

Ein Elektro-Hochhubwagen ist schnell bestellt – und genauso schnell falsch ausgewählt. Die häufigsten Fehler sehen wir nicht beim Preis, sondern bei zwei Zahlen: Tragfähigkeit und Hubhöhe. Wer nur auf die 1,2 oder 1,5 t im Prospekt schaut, übersieht, dass ein Deichselstapler in drei Metern Höhe oft nur noch die Hälfte davon heben darf. Wir zeigen anhand echter Datenblattwerte, wie Sie richtig rechnen, ob ein Hochhubwagen TÜV braucht und wie Sie die Anschaffung 2026 steuerlich optimal einplanen.

Kurz zusammengefasst

  • Tragfähigkeit nach der obersten Ebene wählen: Entscheidend ist die Resttragfähigkeit bei maximaler Hubhöhe. Beim HELI CDD12J-Li sinkt sie von 1.200 kg auf 750 kg bei 3,0 m und auf 600 kg bei 3,5 m.
  • Hubhöhe: Oberkante der höchsten Traverse plus Einlagerfreiraum. Zusätzlich die Bauhöhe (Tor, Container) und die Höhe bei ausgefahrenem Mast (Hallendecke, Sprinkler, Leuchten) prüfen.
  • TÜV: Eine Hauptuntersuchung braucht ein Mitgänger-Hochhubwagen nicht. Pflicht ist aber die Prüfung durch einen Sachkundigen mindestens einmal im Jahr – auch bei manuellen Hochhubwagen.
  • Bedienung: In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist für Mitgänger-Hochhubwagen kein Staplerschein nötig. Pflicht sind eine Unterweisung am Gerät und ein Nachweis: in Deutschland eine nachvollziehbare Beauftragung, in Österreich die Fahrbewilligung, in der Schweiz eine dokumentierte Instruktion.
  • Steuer: Hubwagen stehen in der amtlichen AfA-Tabelle mit 8 Jahren Nutzungsdauer. Bei Anschaffung bis 31.12.2027 sind bis zu 30 % degressive AfA möglich.

Hochhubwagen, Gabelstapler oder Schubmaststapler?

Ein Elektro-Hochhubwagen – auch Deichselstapler oder Mitgänger-Stapler genannt – wird von einer mitgehenden Person über die Deichsel gesteuert. Er ist schmal, wendig und günstig im Betrieb, aber langsam: Die HELI-Modelle aus unserem Sortiment fahren laut Datenblatt 4,0 km/h mit und 4,2 km/h ohne Last. Für kurze Wege im Lager, in der Produktion, im Handel und beim Be- und Entladen ist das ideal. Für lange Fahrstrecken, Außeneinsatz auf unebenem Boden oder Lagerhöhen über vier Meter gibt es bessere Lösungen.

Welches Gerät für welchen Einsatz?
KriteriumElektro-HochhubwagenGabelstapler (Gegengewicht)Schubmaststapler
Typische Hubhöhen in unserem Sortiment2,5 – 4,0 m3,0 – 6,0 m6,5 – 12,5 m
BedienungmitgehendFahrersitzFahrersitz/-stand
Qualifikation (DE)Unterweisung, dokumentierte BeauftragungAusbildung nach DGUV G 308-001, schriftliche Beauftragungwie Gabelstapler, plus Zusatzqualifikation
Einsatzkurze Wege, glatter HallenbodenHalle und Hof, Lkw-VerladungHochregal, schmale Gänge
Jährliche Prüfungja, für alle Bauarten (DGUV Vorschrift 68 § 37)

Wie sich Elektro- und Dieselantrieb in den laufenden Kosten unterscheiden, lesen Sie im Betriebskosten-Vergleich, eine Übersicht aller Antriebe im Beitrag Elektro, Treibgas, Diesel oder Benzin.

Tragfähigkeit richtig bestimmen

Die Nenntragfähigkeit – 1.200 oder 1.500 kg – gilt immer für einen bestimmten Lastschwerpunkt, bei unseren Hochhubwagen 600 mm, und für geringe Hubhöhe. Das passt zur Europalette: Sie ist 1.200 × 800 mm groß, wird längs aufgenommen, und bei gleichmäßiger Beladung liegt der Schwerpunkt bei 600 mm. Laut EPAL wiegt die Palette selbst rund 25 kg und ist für 1.500 kg Last ausgelegt.

Mit steigender Hubhöhe nimmt die zulässige Last ab. Diesen Wert nennt der Hersteller als Resttragfähigkeit, auf dem Gerät steht er im Tragfähigkeitsdiagramm. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang I Nr. 4.3.3) schreibt vor, dass die Tragfähigkeit gut sichtbar am Gerät angegeben sein muss. DGUV Vorschrift 68 § 11 verbietet, Flurförderzeuge zu überlasten. Entscheidend ist deshalb nicht das schwerste Gewicht am Boden, sondern das schwerste Gewicht, das in die oberste Regalebene muss.

Resttragfähigkeit nach Datenblatt – HELI Elektro-Hochhubwagen
ModellNenntragfähigkeitHubhöheResttragfähigkeit bei max. HubhöheAnteil
HELI CDD12J-Li1.200 kg2,5 m900 kg75 %
HELI CDD12J-Li1.200 kg3,0 m750 kg63 %
HELI CDD12J-Li1.200 kg3,5 m600 kg50 %
HELI CDD15J1.500 kg3,0 m900 kg60 %

Werte bei Lastschwerpunkt 600 mm. Für die Ausführungen 3,3 m und 4,0 m nennen wir Resttragfähigkeit und Bauhöhe auf Anfrage aus dem Herstellerdatenblatt.

Praxisbeispiel: Ihre schwersten Paletten wiegen 800 kg und sollen in die dritte Ebene auf 2,8 m. Ein CDD12J-Li mit 3,0 m Hubhöhe darf dort nur 750 kg heben – das reicht nicht, obwohl auf dem Typenschild 1,2 t steht. Der CDD15J mit 900 kg Resttragfähigkeit bei 3,0 m ist hier die richtige Wahl. Ist die Ware länger als die Palette oder liegt der Schwerpunkt außermittig, verschiebt sich der Lastschwerpunkt nach vorn und die zulässige Last sinkt weiter.

Hubhöhe richtig bestimmen

Die Hubhöhe muss höher sein als die Oberkante der obersten Traverse, denn die Palette wird über die Traverse gehoben und dann abgesenkt. Wie viel Freiraum zwischen Ladung und Regal mindestens nötig ist, legt die Regalnorm EN 15620 fest. In der Fassung von 2008 sind es für Regalebenen bis 3.000 mm mindestens 75 mm, für Ebenen bis 6.000 mm mindestens 100 mm. Verbindlich sind die Angaben im Belastungsplan Ihres Regalherstellers. Prüfen Sie außerdem zwei Höhen, die oft vergessen werden:

  • Bauhöhe bei eingefahrenem Mast: Sie entscheidet, ob der Hochhubwagen durch Tore, unter Zwischenböden und in Lkw oder Container passt.
  • Höhe bei ausgefahrenem Mast: Sie muss unter Hallendecke, Leuchten, Sprinklerleitungen und Kranbahnen bleiben.
Hubhöhe nach Regalhöhe – passende Geräte aus unserem Sortiment
Oberste Traverse (Oberkante) bis ca.Empfohlene HubhöheBauhöhe eingefahrenHöhe ausgefahrenGerät
2,4 m2,5 m1.745 mm2.952 mmHELI CDD12J-Li 2,5 m
2,9 m3,0 m1.995 mm3.452 mmHELI CDD12J-Li 3,0 m
2,9 m, schwere Paletten3,0 m1.995 mm3.424 mmHELI CDD15J 3,0 m
3,2 m3,3 mauf AnfrageHELI CDD12J-Li 3,3 m
3,4 m3,5 m2.245 mm3.952 mmHELI CDD12J-Li 3,5 m
3,9 m4,0 mauf AnfrageHELI CDD12J-Li 4,0 m
über 4 m6,5 – 12,5 mje nach ModellSchubmaststapler HELI CQD

Die Zuordnung „Traverse bis ca.“ ist eine Orientierung. Rechnen Sie mit Ihrer tatsächlichen Traversenhöhe, dem Freiraum laut Regalhersteller und der Resttragfähigkeit in dieser Höhe.

Arbeitsgangbreite nicht vergessen

Wie breit der Gang zwischen den Regalen sein muss, steht im Datenblatt als Arbeitsgangbreite Ast nach VDI 2198 – inklusive 200 mm Sicherheitsabstand. Beim CDD12J-Li sind es 2.185 mm für die Europalette längs und 2.245 mm für die Palette 1.000 × 1.200 quer. Der kompaktere CDD15J kommt mit 2.040 bzw. 2.074 mm aus.

Batterie: Blei oder Lithium

Der CDD15J arbeitet mit zwei wartungsfreien 12-V-Batterien (100 Ah), der CDD12J-Li mit einer 24-V-Lithium-Eisenphosphat-Batterie (60 Ah, 16 kg). Lithium lässt sich in Pausen zwischenladen und braucht kein Wasser. Rechtlich interessant: Ab dem 18. Februar 2027 verlangt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 einen digitalen Batteriepass für Industriebatterien über 2 kWh. Die 24 V / 100 Ah des CDD15J ergeben rechnerisch 2,4 kWh, die 24 V / 60 Ah des CDD12J-Li 1,44 kWh.

Braucht ein Hochhubwagen TÜV? Prüfpflichten in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Kurz gesagt: Eine Fahrzeugprüfung wie beim Lkw braucht ein Mitgänger-Hochhubwagen in keinem der drei Länder, denn er fährt nicht auf öffentlichen Straßen. Geprüft werden muss er trotzdem – als Arbeitsmittel. Wie oft und nach welcher Vorschrift, unterscheidet sich je nach Land.

Deutschland

  • Keine Hauptuntersuchung: Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt nach § 1 FZV nur für Kraftfahrzeuge mit mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Mitgänger-Hochhubwagen mit 4 bis 6 km/h fallen nicht darunter – also kein „TÜV“ im Sinne der HU.
  • Jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen: Nach DGUV Vorschrift 68 § 37 sind Flurförderzeuge „in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen“ zu prüfen. Art, Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 BetrSichV).
  • Auch manuelle Hochhubwagen: Ausgenommen sind nach § 1 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68 nur Geräte mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk ohne Hubeinrichtung. Ein Hochhubwagen hat einen Hubmast – er gehört also dazu.
  • Regale mitprüfen: Nach DIN EN 15635 ist das Palettenregal mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person zu inspizieren; die DGUV ordnet das der Prüfung nach § 14 BetrSichV zu. Die frühere DGUV Regel 108-007 ist zurückgezogen und durch die DGUV Information 208-061 ersetzt.

Österreich

  • Kein „Pickerl“: Die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG betrifft zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge. Ein Hochhubwagen, der nur im Betrieb fährt, braucht sie nicht.
  • Jährliche Prüfung als Arbeitsmittel: § 8 Abs. 1 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) verlangt für die dort genannten Arbeitsmittel eine wiederkehrende Prüfung „mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten“. Genannt sind unter Z 14 „selbstfahrende Arbeitsmittel“ – als solche gelten motorisch angetriebene Fahrzeuge (§ 2 Abs. 8 AM-VO), also auch Elektro-Hochhubwagen.
  • Manuelle Hochhubwagen: Ein rein von Hand bewegter und gehobener Hochhubwagen ist kein selbstfahrendes Arbeitsmittel. Für halbelektrische Geräte mit elektrischem Hub kann Z 2 („sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten“) einschlägig sein – klären Sie die Einstufung mit Ihrer Sicherheitsfachkraft.

Schweiz

  • Keine Motorfahrzeugkontrolle: Eine MFK ist nur für immatrikulierte Fahrzeuge vorgesehen. Ein Hochhubwagen im Betrieb braucht sie nicht.
  • Instandhaltung nach VUV: Grundlage ist Art. 32b der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV): Arbeitsmittel sind so instand zu halten, dass sie sicher bleiben. Einen festen gesetzlichen Prüfturnus gibt es nicht; die Suva verlangt, Wartungs- und Kontrollintervalle nach Einsatzbedingungen und Herstellerangaben festzulegen. In der Praxis ist eine jährliche Kontrolle üblich.

Wie Sie Prüfungen und Unterweisungen sauber dokumentieren, zeigt unser Ratgeber Gefährdungsbeurteilung Gabelstapler. Die Rechtslage für Gabelstapler, Teleskoplader und Wechselbrücken im Straßenverkehr finden Sie im Beitrag Braucht ein Gabelstapler TÜV?

Wer darf einen Hochhubwagen bedienen? Deutschland, Österreich, Schweiz

Für einen Mitgänger-Hochhubwagen braucht der Bediener in keinem der drei Länder einen Staplerschein. Formlos ist die Sache trotzdem nicht: Jedes Land verlangt eine Unterweisung am Gerät und einen Nachweis, wer das Gerät bedienen darf. Die folgenden Angaben beruhen auf den geltenden Fassungen der genannten Vorschriften (Stand Oktober 2026).

Deutschland

  • Eignung und Unterweisung: Nach DGUV Vorschrift 68 § 7 Abs. 2 darf der Unternehmer mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, „die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind“.
  • Kein Staplerschein: Der DGUV Grundsatz 308-001 (Nr. 1.2) gilt ausdrücklich nicht für Flurförderzeuge mit mitgehender Bedienperson. Die Unterweisung genügt; sie sollte aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen.
  • Beauftragung – nachvollziehbar, nicht zwingend schriftlich: Nach DGUV muss sie bei Mitgängern nicht schriftlich erfolgen. Die TRBS 1116 zählt „Flurförderzeuge, die durch Mitgänger geführt werden“ aber zu den Arbeitsmitteln, die nach § 12 Abs. 3 BetrSichV nur beauftragte Beschäftigte verwenden dürfen (Nr. 3.2 Abs. 5). Die Beauftragung „hat nachvollziehbar zu erfolgen“, etwa über einen Fahrer- oder Bedienerausweis, einen dokumentierten Arbeitsauftrag oder einen Erlaubnisschein – und gilt nur für den Bereich und das Arbeitsmittel, für das sie erteilt wurde (Nr. 3.7).
  • Unterweisung dokumentieren und jährlich wiederholen: § 12 Abs. 1 BetrSichV verlangt die Unterweisung vor der ersten Verwendung und danach „in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich“. Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten; nach TRBS 1116 Nr. 3.4 auch der Inhalt, elektronisch ist zulässig.
  • Ausnahme Standplattform über 6 km/h: Solche Geräte gelten nach der Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 2 als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Dann gilt § 7 Abs. 1: mindestens 18 Jahre, Ausbildung mit Befähigungsnachweis und schriftlicher Auftrag.
  • Jugendliche: § 7 Abs. 2 nennt kein Mindestalter. Für Beschäftigte unter 18 Jahren gelten zusätzlich die Beschränkungen des § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Praxis-Tipp: Ein Bedienerausweis mit Name, Gerät (z. B. „Elektro-Hochhubwagen HELI CDD12J-Li“), Einsatzbereich, Datum der letzten Unterweisung und Unterschrift von Arbeitgeber und Beschäftigtem ist genau der Nachweis, den TRBS 1116 als Beispiel nennt – und bei jeder Kontrolle sofort vorzeigbar.

Österreich

  • Kein Staplerschein: Nach § 3 Abs. 1 Z 3 Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) ist für das Führen von Hubstaplern, „die mittels Deichsel geführt werden“, kein Fachkenntnisnachweis erforderlich.
  • Fahrbewilligung ist trotzdem Pflicht: Nach § 33 Abs. 1 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) dürfen selbstfahrende Arbeitsmittel in Arbeitsstätten nur von Arbeitnehmern gelenkt werden, die eine Fahrbewilligung des Arbeitgebers haben. Ein Elektro-Hochhubwagen ist motorisch angetrieben und damit ein selbstfahrendes Arbeitsmittel; eine Ausnahme für Deichselgeräte enthält § 33 nicht.
  • Voraussetzung: Die Fahrbewilligung darf erst nach einer auf das Gerät abgestimmten besonderen Unterweisung über die schriftliche Betriebsanweisung erteilt werden (§ 33 Abs. 2). Für betriebsfremde Personen ist eine eigene Fahrbewilligung des verantwortlichen Arbeitgebers nötig (Abs. 3); bei fehlender Eignung ist sie zu entziehen (Abs. 4). Eine Schriftform schreibt § 33 nicht vor – dokumentieren Sie sie dennoch.
  • Unterweisung allgemein: Nach § 14 ASchG muss die Unterweisung „nachweislich“ erfolgen – vor Aufnahme der Tätigkeit, bei neuen oder geänderten Arbeitsmitteln, nach Unfällen – und ist erforderlichenfalls in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Schweiz

  • Kategorie S2 – Instruktion genügt: Die EKAS-Richtlinie 6518 „Flurförderzeuge“ ordnet Hochhubwagen (Deichselstapler), auch mit Fahrerstandplattform, der Kategorie S zu (Ziff. 6, Anhang 2). Für diese Kategorie „genügt es, wenn die Bediener eine Instruktion erhalten“ – eine Ausbildung mit Prüfung wie für Gegengewichtsstapler (Kategorie R) ist nicht nötig.
  • Wer, wo, wann: Instruiert wird durch bezeichnete Fachpersonen des eigenen Betriebs oder durch ein Ausbildungszentrum, direkt am jeweiligen Gerät und auf Grundlage der Herstellerangaben – vor dem ersten Arbeitseinsatz (Ziff. 6.3 bis 6.5.1).
  • Dokumentation und Alter: Festzuhalten ist, wer von wem wann auf welchem Gerät instruiert wurde (Ziff. 6.5.2). Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (Ziff. 6.2.2).
  • Wiederholung: Einen festen Turnus gibt es nicht. Nach Art. 6 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) sind Information und Anleitung bei Bedarf und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen zu wiederholen.
Bediener von Mitgänger-Hochhubwagen im DACH-Vergleich (Stand 10/2026)
ThemaDeutschlandÖsterreichSchweiz
Staplerschein nötig?nein (DGUV G 308-001 Nr. 1.2)nein (FK-V § 3 Abs. 1 Z 3)nein, Kategorie S2 (EKAS 6518)
VoraussetzungEignung und Unterweisung (DGUV V 68 § 7 Abs. 2)besondere Unterweisung zur Betriebsanweisung (AM-VO § 33 Abs. 2)Instruktion am Gerät vor dem ersten Einsatz
Nachweis der Berechtigungnachvollziehbare Beauftragung (BetrSichV § 12 Abs. 3, TRBS 1116 Nr. 3.7)Fahrbewilligung des Arbeitgebers (AM-VO § 33 Abs. 1)dokumentierte Instruktion (Ziff. 6.5.2)
Wiederholung der Unterweisungmindestens jährlich (BetrSichV § 12 Abs. 1)erforderlichenfalls regelmäßig (ASchG § 14)bei Bedarf und bei Änderungen (Art. 6 VUV)
Mindestalterkeins in § 7 Abs. 2; JArbSchG beachtenkeins in § 33 AM-VO15 Jahre
Standplattform / schneller als 6 km/hgilt als Fahrerstand: Ausbildung, 18 Jahre, schriftlicher Auftragkeine eigene 6-km/h-Regel; maßgeblich ist die Führung mittels Deichsel (FK-V)bleibt Kategorie S2, auch mit Fahrerstandplattform

Was für Gegengewichts- und Schubmaststapler gilt, erklären wir ausführlich im Ratgeber Staplerschein: Voraussetzungen, Dokumente und Pflichten (DE, AT, CH).

Wirtschaftlichkeit, Abschreibung und Förderung nach Ländern

Ein Elektro-Hochhubwagen ist eine überschaubare Investition – trotzdem lohnt es sich, den Kaufzeitpunkt mit Blick auf Abschreibung und Förderung zu planen. Die Spielräume unterscheiden sich in den drei Ländern deutlich.

Deutschland

In der amtlichen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter stehen Hubwagen unter Position 4.5 „Sonstige Beförderungsmittel (Elektrokarren, Stapler, Hubwagen usw.)“ mit 8 Jahren Nutzungsdauer.

Steuerliche Möglichkeiten für Hochhubwagen in Deutschland (Stand 10/2026)
InstrumentRechtsgrundlageHöheBedingung
Lineare AfA§ 7 Abs. 1 EStG12,5 % pro JahrNutzungsdauer 8 Jahre
Degressive AfA§ 7 Abs. 2 EStG (Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 I Nr. 161)bis 30 %Anschaffung 01.07.2025 – 31.12.2027
Investitionsabzugsbetrag§ 7g Abs. 1 EStGbis 50 %Gewinn bis 200.000 €
Sonderabschreibung§ 7g Abs. 5 EStG40 %auf 5 Jahre verteilbar
Geringwertiges Wirtschaftsgut§ 6 Abs. 2 EStGSofortabzugbis 800 € netto, z. B. einfache manuelle Geräte
Sammelposten§ 6 Abs. 2a EStGüber 5 Jahreüber 250 € bis 1.000 € netto

Rechenbeispiel mit angenommenen Anschaffungskosten von 10.000 € netto und Kauf im Januar: Linear schreiben Sie in den ersten drei Jahren je 1.250 € ab, zusammen 3.750 €. Degressiv sind es 3.000 €, 2.100 € und 1.470 €, zusammen 6.570 €. Das zieht 2.820 € Aufwand in die Jahre 2026 bis 2028 vor. Weil die Körperschaftsteuer nach § 23 KStG ab 2028 schrittweise von 15 % auf 10 % (2032) sinkt, wirkt dieser frühe Aufwand noch gegen den höheren Steuersatz. Bei Anschaffung im Laufe des Jahres wird die AfA im ersten Jahr nach Monaten anteilig berechnet.

Zuschuss: Die BAFA-Förderung EEW Modul 4 nennt „elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge“ ausdrücklich: 15 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen, wenn ein altes, weniger effizientes Gerät ersetzt wird. Die Mindestinvestition liegt bei 10.000 € – das erreicht ein einzelner Hochhubwagen nicht immer. Ob sich mehrere Geräte in einem Antrag zusammenfassen lassen, klären Sie vorab mit dem BAFA oder Ihrem Energieberater. Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt werden. Alle Details stehen im Ratgeber Elektrostapler 2026: Steuervorteile, Abschreibung und Förderung.

Österreich

  • Degressive AfA: bis zu 30 % vom Buchwert nach § 7 Abs. 1a EStG 1988 für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2020 angeschafft wurden. Ausgenommen sind unter anderem gebrauchte Wirtschaftsgüter und Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen – ein Elektro-Hochhubwagen ist davon nicht betroffen.
  • Investitionsfreibetrag (IFB): Nach § 11 EStG 1988 regulär 10 %, für ökologische Investitionen 15 %; für Anschaffungen vom 01.11.2025 bis 31.12.2026 befristet 20 % bzw. 22 %. Bemessungsgrundlage höchstens 1 Mio. € pro Jahr, Nutzungsdauer mindestens 4 Jahre, keine gebrauchten Wirtschaftsgüter.
  • Öko-IFB für E-Stapler: Die Öko-IFB-Verordnung (BGBl. II Nr. 155/2023) nennt „E-Sonderfahrzeuge (BEV oder FCEV) wie beispielsweise E-Stapler“. Ob Ihr Elektro-Hochhubwagen darunter fällt, sollte Ihr Steuerberater bestätigen – nach unserem Verständnis ist ein Elektro-Deichselstapler ein E-Stapler im Sinne der Verordnung.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Sofortabschreibung bis 1.000 € netto (§ 13 EStG 1988) – interessant für einfache manuelle Geräte.
  • Zuschüsse: Ein offenes Bundesförderprogramm speziell für Elektro-Flurförderzeuge ist uns derzeit nicht bekannt.

Schweiz

  • Abschreibungssätze: Das ESTV-Merkblatt A 1995 nennt als Normalsätze vom Buchwert 40 % für „Motorfahrzeuge aller Art“ und 30 % für „Maschinen und Apparate zu Produktionszwecken“. Bei Abschreibung vom Anschaffungswert halbieren sich die Sätze. Welche Kategorie für Ihren Hochhubwagen gilt, stimmen Sie mit Ihrem Treuhänder ab.
  • Förderung: Ein Bundesprogramm für Elektro-Flurförderzeuge ist uns nicht bekannt; kantonale Programme sind im Einzelfall zu prüfen.
  • Energiekosten: Die CO₂-Abgabe betrifft nur Brennstoffe, nicht Treibstoffe – beim Elektrogerät fällt keines von beiden an.

Wer lieber least als kauft, findet die Unterschiede in allen drei Ländern im Beitrag Gabelstapler-Leasing.

Ländervergleich auf einen Blick: Deutschland, Österreich, Schweiz

Hochhubwagen im DACH-Vergleich (Stand 10/2026)
ThemaDeutschlandÖsterreichSchweiz
Qualifikation BedienerEignung und Unterweisung (DGUV V 68 § 7 Abs. 2), nachvollziehbare Beauftragung (TRBS 1116)kein Staplerschein (FK-V § 3 Abs. 1 Z 3), aber Fahrbewilligung nach AM-VO § 33Kategorie S2 nach EKAS-Richtlinie 6518: Instruktion, dokumentiert, ab 15 Jahren
Wiederkehrende Prüfungmind. jährlich durch Sachkundigen (DGUV V 68 § 37)selbstfahrende Arbeitsmittel: mind. einmal im Kalenderjahr, max. 15 Monate (AM-VO § 8)nach Einsatzbedingungen und Herstellerangaben (VUV Art. 32b)
Abschreibung8 Jahre; bis 30 % degressiv bis 31.12.2027bis 30 % degressiv (§ 7 Abs. 1a EStG)ESTV-Merkblatt: Motorfahrzeuge 40 %, Maschinen 30 % vom Buchwert
Investitionsanreiz§ 7g EStG; BAFA EEW Modul 4Investitionsfreibetrag ökologisch 22 % bis 31.12.2026, E-Stapler in der Öko-IFB-VO genanntkein spezieller Anreiz

Österreich: Ob ein Elektro-Hochhubwagen unter „E-Stapler“ der Öko-IFB-VO fällt und welche Ziffer des § 8 AM-VO für Ihr Gerät gilt, sollten Sie mit Steuerberater bzw. Sicherheitsfachkraft bestätigen.

Checkliste vor dem Kauf

  1. Schwerste Palette und ihr Gewicht in der obersten Ebene ermitteln.
  2. Höhe der obersten Traverse messen und Freiraum laut Regalhersteller addieren.
  3. Resttragfähigkeit in dieser Höhe im Datenblatt prüfen – nicht die Nenntragfähigkeit.
  4. Tor-, Decken- und Containerhöhe mit Bauhöhe und ausgefahrener Masthöhe abgleichen.
  5. Gangbreite mit der Arbeitsgangbreite Ast vergleichen.
  6. Batterie wählen: Blei für Einschicht, Lithium für Zwischenladen.
  7. Unterweisung, Beauftragung und jährliche Prüfung organisieren.
  8. Kaufzeitpunkt mit dem Steuerberater abstimmen, BAFA-Antrag vor der Bestellung.

Häufige Fragen

Braucht ein Hochhubwagen TÜV?

Eine Hauptuntersuchung nicht. In Deutschland ist die Prüfung durch einen Sachkundigen mindestens einmal im Jahr vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 68 § 37) – für elektrische und manuelle Hochhubwagen. In Österreich sind selbstfahrende Arbeitsmittel mindestens einmal im Kalenderjahr, längstens alle 15 Monate zu prüfen (§ 8 AM-VO). In der Schweiz legt der Betrieb die Intervalle nach Einsatzbedingungen und Herstellerangaben fest (Art. 32b VUV).

Brauche ich für einen Deichselstapler einen Staplerschein?

Nein – weder in Deutschland noch in Österreich oder der Schweiz, solange es ein Mitgänger-Gerät ist. In Deutschland sind Eignung, eine jährlich wiederholte Unterweisung und eine nachvollziehbare Beauftragung nötig (DGUV Vorschrift 68 § 7 Abs. 2, BetrSichV § 12, TRBS 1116). In Österreich braucht der Bediener eine Fahrbewilligung des Arbeitgebers nach § 33 AM-VO, in der Schweiz eine dokumentierte Instruktion nach EKAS-Richtlinie 6518. In Deutschland gelten Geräte mit Standplattform über 6 km/h als Geräte mit Fahrerstand.

Wie viel kann ein 1,2-t-Hochhubwagen in 3 Metern Höhe heben?

Beim HELI CDD12J-Li mit 3,0 m Hubhöhe sind es laut Datenblatt 750 kg bei 600 mm Lastschwerpunkt. Maßgeblich ist immer das Tragfähigkeitsdiagramm am Gerät.

Welche Hubhöhe brauche ich?

Oberkante der höchsten Traverse plus Einlagerfreiraum laut Regalhersteller. Für ein Regal mit oberster Traverse bei 2,9 m passt in der Regel ein Gerät mit 3,0 m Hubhöhe.

Wie lange wird ein Hochhubwagen abgeschrieben?

In Deutschland 8 Jahre nach AfA-Tabelle (Position 4.5); bei Anschaffung bis 31.12.2027 sind bis zu 30 % degressive AfA möglich, dazu § 7g EStG für kleine und mittlere Betriebe. In Österreich sind bis zu 30 % degressive AfA und bis 31.12.2026 ein Investitionsfreibetrag von bis zu 22 % möglich. In der Schweiz nennt das ESTV-Merkblatt 40 % (Motorfahrzeuge) bzw. 30 % (Maschinen) vom Buchwert.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Oktober 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Arbeitsschutzberatung im Einzelfall. Technische Werte stammen aus den Herstellerdatenblättern der genannten Geräte; maßgeblich ist das Tragfähigkeitsschild am jeweiligen Gerät.