Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der BOKODER UG (haftungsbeschränkt)

Artikel 1.  Definitionen
Kunde: jede Partei, die mit BOKODER UG einen Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag oder einen anderen Vertrag abschließt, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt wurden
Tage: alle Kalendertage
Dienstleistung(en): alle Dienstleistungen, die BOKODER UG im Rahmen des Vertrags mit dem Kunden ausführen oder erbringen wird, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Transport, Lagerung und Umschlag, Montage- und Demontagearbeiten, Wartungs- und Reparaturarbeiten
Vertrag: jeder Vertrag, bei dem BOKODER UG als Verkäufer und/oder Dienstleister auftritt BOKODER UG: BOKODER UG (haftungsbeschrankt)
Waren: alle Fahrzeuge, Maschinen, Teile und alle anderen Materialien (einschließlich gebrauchter), die von BOKODER UG im Rahmen des Vertrags verkauft, geliefert, bereitgestellt oder verwendet werden

Artikel 2.  Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge, mit denen BOKODER UG Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art und unter jeglichem Namen an den Kunden liefert.
2.2 Die Anwendbarkeit anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen, auf die sich der Kunde beruft, wird ausdrücklich abgelehnt.
2.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt des zwischen BOKODERUG und dem Kunden geschlossenen Vertrags und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.
2.4 Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen übersetzt, in gekürzter Fassung dargestellt oder nur teilweise für anwendbar erklärt wurden, ist die niederländische Fassung des gesamten Textes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Auslegung des Inhalts und des Sinns der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entscheidend.

Artikel 3. Angebote und Vertragsabschluss
3.1 Alle von BOKODER UG bereitgestellten Angebote und Kostenvoranschläge, einschließlich Broschüren und Preislisten, sind völlig unverbindlich und die darin enthaltenen Informationen (einschließlich Preise, Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Zeichnungen) sind nicht verbindlich, sofern BOKODER UG nicht schriftlich etwas anderes angibt.
3.2 Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von oder in seinem Namen an BOKODER UG übermittelten Informationen, auf denen BOKODER UG sein Angebot basiert.
3.3 Die im Angebot angegebenen Preise basieren auf Lieferung „ab Werk“, „EXW“, gemäß Incoterms 2020, sofern BOKODER UG nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angibt. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Gebühren und Verpackung.
3.4 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung von BOKODER UG oder durch Erfüllung des Vertrags durch BOKODER UG zustande.

Artikel 4. Preis und Zahlung

4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen oder vereinbarten Preise ohne Umsatzsteuer (MwSt.) und andere Abgaben, die von einer öffentlichen Stelle erhoben werden. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise immer in Euro und der Kunde muss alle Zahlungen in Euro leisten. Zahlungen erfolgen auf das Bankkonto von BOKODER UG, sofern keine andere Zahlungsmethode vereinbart wurde. 4.2 Zahlungen müssen vor der Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen erfolgen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
4.3 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nachkommt, gerät der Kunde automatisch mit Ablauf der angegebenen oder vorgenannten Frist in Verzug. BOKODER UG ist daher nicht verpflichtet, eine weitere Inverzugsetzung vorzunehmen. Sobald der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, werden alle Forderungen von BOKODER UG gegenüber dem Kunden sofort fällig und der Verzug tritt auch hinsichtlich dieser Forderungen sofort ein, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
4.4 Das Recht des Kunden, mit seinen Forderungen gegenüber BOKODER UG aufzurechnen, ist ausgeschlossen, es sei denn, BOKODER UG ist insolvent. 4.5 Die volle Zahlungsforderung wird sofort fällig, wenn:
a. die Zahlung verspätet ist;
b. der Kunde in Konkurs gegangen ist oder einen Zahlungsaufschub beantragt hat;
c. Waren oder Forderungen des Kunden gepfändet werden;
d. der Kunde, der eine natürliche Person ist, ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren beantragt, unter Vormundschaft gestellt wird oder verstirbt.
4.6 Zahlt der Kunde die geschuldeten Beträge nicht oder nicht rechtzeitig, schuldet er ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1 Prozent pro Monat über den ausstehenden Betrag. Zahlt der Kunde die Forderung auch nach einer Mahnung oder Inverzugsetzung nicht, kann BOKODER UG die Forderung abtreten, wobei der Kunde in diesem Fall neben der ausstehenden Forderung auch verpflichtet ist, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, einschließlich aller Verfahrens- und Anwaltskosten, die BOKODER UG in diesem Zusammenhang entstehen mussten, sowie alle sonstigen Kosten infolge der Einschaltung externer Sachverständiger. 4.7 BOKODERUG kann nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhungen der kostenbestimmenden Faktoren an den Kunden weitergeben, wenn die Erfüllung des Vertrags zum Zeitpunkt der Zinszahlung noch nicht abgeschlossen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Preiserhöhung gleichzeitig mit der Zahlung der Hauptsumme oder der ersten vereinbarten Zahlungsrate zu begleichen.

Artikel 5. LieferzeitPreis und Zahlung

5.1 Alle von BOKODER UG angegebenen oder vereinbarten (Liefer-)Bedingungen und (Liefer-)Daten wurden nach bestem Wissen auf der Grundlage der BOKODER UG bei Vertragsabschluss bekannten Informationen festgelegt und haben stets nur Richtcharakter, sind immer Zieldaten und für BOKODER UG nicht bindend. BOKODER UG wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die spätesten (Liefer-)Bedingungen und die spätesten (Liefer-)Daten so weit wie möglich einzuhalten.

BOKODER UG ist nicht an eine späte (oder anderweitige) (Liefer-)Frist oder (Liefer-)Datum gebunden, die aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von BOKODER UG liegen und nach Vertragsabschluss eingetreten sind, nicht mehr eingehalten werden können. Unternehmen ist auch nicht an eine späte (oder anderweitige) (Liefer-)Datum oder (Liefer-)Frist gebunden, wenn die Parteien eine Änderung des Inhalts oder Umfangs des Vertrags oder eine Änderung des Ansatzes zur Erfüllung des Vertrags vereinbart haben. Besteht die Gefahr einer Fristüberschreitung, werden BOKODER UG und der Kunde die Folgen der Überschreitung für die weitere Planung absprechen.
5.2 Die bloße Überschreitung einer von BOKODER UG angegebenen oder zwischen den Parteien vereinbarten spätesten (oder anderweitigen) (Liefer-)Frist oder (Liefer-)Datums stellt keinen Verzug seitens BOKODER UG dar. In jedem Fall – also auch dann, wenn die Parteien eine schriftliche und ausdrückliche späte (Liefer-)Frist oder (Liefer-)Datum vereinbart haben – gerät BOKODER UG wegen Fristüberschreitung erst dann in Verzug, wenn der Kunde sie schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei BOKODER UG eine angemessene Frist zur Erbringung der Leistung eingeräumt wird. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit BOKODER UG Gelegenheit erhält, angemessen zu reagieren.

6. Artikel 6. Gefahrenübergang

6.1 Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, „EXW“, im Sinne der Definitionen der Incoterms 2020, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Vereinbaren die Parteien eine andere Handelsklausel gemäß den Incoterms 2020, gelten die Regeln der Incoterms 2020 für die andere vereinbarte Handelsklausel. Das Risiko in Bezug auf die Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung über.
6.2 Die Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung gemäß Artikel 4.
6.3 Unabhängig von den Bestimmungen im vorstehenden Absatz können BOKODER UG und der Kunde vereinbaren, dass BOKODER UG den Transport übernimmt. In diesem Fall trägt der Kunde auch das Risiko der Lagerung, des Ladens, des Transports und des Entladens.
6.4 Wenn Waren ausgetauscht werden müssen und der Kunde, während er auf die Lieferung der Waren wartet, die auszutauschenden Waren weiterhin nutzt, verbleibt das Risiko der auszutauschenden Waren beim Kunden, bis der Kunde die Waren in den Besitz von BOKODER UG gebracht hat.
6.5 Der Kunde muss die Waren bei Lieferung prüfen und BOKODER UG unverzüglich erkennbare Mängel spätestens sieben Tage nach Lieferung schriftlich mitteilen, andernfalls erlischt jeglicher Anspruch gegenüber BOKODER UG.

7. Artikel 7. Höhere Gewalt

7.1 BOKODER UG hat das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, wenn BOKODER UG aufgrund höherer Gewalt oder einer Änderung der Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren und die außerhalb seiner Kontrolle liegen, vorübergehend an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist. Höhere Gewalt oder Umstände, die von BOKODER UG nicht erwartet werden konnten und die außerhalb seiner Kontrolle liegen, umfassen: (i) verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen von Lieferanten von BOKODER UG, (ii) Wetterbedingungen, (iii) Krieg, Feuer, Verlust oder Diebstahl, (iv) Naturkatastrophen und Epidemien, (v) staatliche Maßnahmen, (vi) Stromausfall, (vii) Ausfall des Internets, des Computernetzwerks oder der Telekommunikationseinrichtungen, (viii) Blockaden, (ix) Streik oder Arbeitsunterbrechung(en), (x) Import- oder Handelsbeschränkungen, (xi) allgemeine Transportprobleme und (xii) die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter.

7.2 Ist die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich oder dauert eine vorübergehende Unmöglichkeit länger als sechs Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag für den Teil der Verpflichtungen, der noch nicht erfüllt wurde oder nicht mehr erfüllt werden kann, durch schriftliche Mitteilung zu kündigen. In diesem Fall haben der Kunde und BOKODER UG keinen Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung entstandenen oder noch zu erleidenden Schadens, mit Ausnahme der Verpflichtung des Kunden, den vereinbarten Preis für die von BOKODER UG gelieferten Waren oder Dienstleistungen zu zahlen.

8. Artikel 8. Haftung und Entschädigung

8.1 Die Gesamthaftung von BOKODER UG aufgrund von Verstößen gegen die Vertragserfüllung oder aus anderen Gründen, darunter ausdrücklich auch Verstöße gegen eine mit dem Kunden vereinbarte Garantieverpflichtung, ist auf den Ersatz des direkten Schadens beschränkt. In allen Fällen, in denen BOKODER UG zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist, übersteigt diese niemals den Betrag des im Vertrag festgelegten Preises (ohne Mehrwertsteuer). Unbeschadet des Vorstehenden ist die Verpflichtung von BOKODER UG zur Zahlung einer Entschädigung auf den Betrag begrenzt, der an BOKODER UG oder einen Dritten im Rahmen des betreffenden Versicherungsvertrags gezahlt wird, oder – falls der vorgenannte Betrag diesen Betrag übersteigt – auf einen Höchstbetrag von 500.000,00 € (in Worten fünfhunderttausend Euro), es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BOKODER UG selbst oder den leitenden Angestellten zurückzuführen, die als ein und dasselbe wie BOKODER UG angesehen werden können.

8.2 Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Artikels beträgt die Gesamtschadenersatzverpflichtung von BOKODER UG für Schäden durch Tod, Körperverletzung oder Sachschäden an Gütern niemals mehr als 1.250.000,00 € (in Worten eine Million zweihundertfünfzigtausend Euro), es sei denn, der vorgenannte Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BOKODER UG selbst oder von leitenden Angestellten, die mit BOKODER UG gleichgesetzt werden können, zurückzuführen. 8.3 Die Haftung von BOKODER UG für indirekte Verluste, Verlust oder Beschädigung von Eigentum Dritter, das sich im Besitz von BOKODER UG befindet, Folgeverluste, Verluste durch Verzug, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Geschäftswert, Verluste durch Geschäftsstagnation, Verluste infolge von Ansprüchen von Kunden des Kunden, Verluste im Zusammenhang mit der Verwendung von Waren, Materialien oder Software Dritter, die der Kunde BOKODER UG vorgeschrieben hat, und Verluste im Zusammenhang mit der Einschaltung von Lieferanten, die der Kunde BOKODER UG vorgeschrieben hat, ist ausgeschlossen. Die Haftung von BOKODER UG für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Daten oder Dokumenten ist ebenfalls ausgeschlossen.
8.4 Sofern die Erfüllung durch BOKODER UG nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht die Haftung von BOKODER UG für die Nichterfüllung der Vertragserfüllung nur, wenn der Kunde BOKODER UG unverzüglich schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei BOKODER UG eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wird und BOKODER UG auch nach Ablauf dieser angemessenen Frist mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Verzug bleibt. Die Mahnung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Verstoßes enthalten, damit BOKODER UG Gelegenheit erhält, angemessen zu reagieren.
8.5 Voraussetzung für die Entstehung eines Schadensersatzanspruchs ist stets, dass der Kunde den Schaden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Eintritt des Schadens, BOKODER UG schriftlich darüber informiert. Jeglicher Schadensersatzanspruch gegen BOKODER UG erlischt mit Ablauf von zwölf Monaten nach Entstehung des Anspruchs.
8.6 Der Kunde stellt BOKODER UG von allen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung frei, die auf einen Mangel eines Produkts oder Systems zurückzuführen sind, das der Kunde an Dritte geliefert hat und das teilweise aus von BOKODER UG gelieferten Geräten, Software oder anderen Materialien bestand, es sei denn und insoweit der Kunde nachweist, dass der Schaden durch die von BOKODER UG gelieferten Geräte, Software oder anderen Materialien verursacht wurde.

9. Artikel 9. Nicht abgenommene Ware

9.1 Wurde die Ware nach Ablauf der Lieferzeit nicht abgenommen, verbleibt sie bis zur vollständigen Bezahlung bei BOKODER UG. Nicht abgenommene Ware wird auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert. Nicht abgenommene Ware, deren vollständiger Zahlungseingang nicht erfolgt ist, steht BOKODER UG nach Ablauf von 30 Tagen zur freien Verfügung. Geleistete Teilzahlungen oder Anzahlungen werden von BOKODER UG nicht zurückerstattet.

10. Artikel 10. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

10.1 Alle von BOKODER UG gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die BOKODER UG gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder daraus resultierenden Verträgen hat, einschließlich Verlust, Kosten und Zinsen (unabhängig davon, ob diese auf Vertragsbruch durch den Kunden zurückzuführen sind oder nicht), in ihrem Eigentum.
10.2 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Waren nicht verpfänden, das Eigentum an den Waren übertragen oder einem Dritten ein anderes Recht daran einräumen. Wenn Gläubiger des Kunden die Waren pfänden, gilt dies als ein solcher Vertragsbruch gegenüber BOKODER UG, der BOKODER UG zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, BOKODER UG unverzüglich über jede Pfändung der Waren zu informieren.
10.3 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet, die Waren, die BOKODER UG gehören, wie ein guter Verwahrer zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren gegen Verlust und Beschädigung, einschließlich Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden, zu versichern.
10.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den Bestimmungen dieses Artikels nicht nach oder hat BOKODER UG begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist BOKODER UG berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen und dem Kunden den Marktwert der Waren gutzuschreiben (der Betrag wird in keinem Fall den dem Kunden in Rechnung gestellten Kaufpreis übersteigen). In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, die Waren auf Verlangen unverzüglich an BOKODER UG zurückzugeben.
10.5 Kann BOKODER UG seinen Eigentumsvorbehalt nicht geltend machen, weil die gelieferten Waren vermischt, verändert oder durch Verbindung Bestandteil anderer Waren geworden sind, ist der Kunde verpflichtet, die neu entstandenen Waren an BOKODER UG zu verpfänden.

11. Artikel 11. Drittklauseln

11.1 Alle Haftungsbeschränkungs-, Haftungsausschluss- und Haftungsfeststellungsbedingungen, die von Lieferanten, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Dritten in Bezug auf die gelieferten Waren oder Dienstleistungen gegenüber BOKODER UG geltend gemacht werden können, können von BOKODER UG auch gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.
11.2 BOKODER UG ist jederzeit berechtigt, die Waren und/oder Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Einschaltung Dritter oder durch Beschaffung von Dritten zu erbringen. Wenn diese Dritten in Bezug auf die Waren und/oder Dienstleistungen, für die sie von BOKODER UG beauftragt wurden, haftbar gemacht werden könnten, können sich diese Dritten auf alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen berufen, insbesondere auf die Bestimmungen zum Ausschluss oder zur Beschränkung der Haftung. Diese Dritten können sich darüber hinaus auf alle Einreden berufen, die sich aus der Vereinbarung ergeben, als ob sie Vertragspartei wären.

12. Klausel 12. Verschiedenes

12.1 Der Kunde erklärt, dass er sich nicht in einem Land befindet oder Teil einer Organisation ist, die in der EU-Sanktionsliste und/oder der OFAC-Sanktionsliste aufgeführt ist. Sollte sich das Vorgenannte als der Fall erweisen, hat BOKODER UG das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass BOKODER UG dem Kunden irgendeine Form von Entschädigung schuldet. Bereits gelieferte Waren werden vom Kunden unverzüglich zurückgegeben.
12.2 Der Kunde wird alle Sanktionsgesetze und Handelsembargos der Europäischen Union sowie alle anderen anwendbaren ausländischen Gesetze und Vorschriften zu Kontrollen und Wirtschaftssanktionen strikt einhalten. Der Kunde erklärt und garantiert, dass der Kunde und jeder seiner Direktoren, leitenden Angestellten, verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften: (i) ist und bleibt konform mit allen Wirtschaftssanktionsgesetzen gegen bestimmte Länder, Organisationen und Personen und (ii) nicht Ziel eines Embargos oder Gegenstand von Wirtschaftssanktionen aus anderen Gründen ist. Darüber hinaus wird der Kunde (a) keine Artikel direkt oder indirekt in ein Land, an eine Organisation oder Person exportieren, reexportieren, übertragen oder anderweitig liefern oder weiterverkaufen, die einem Embargo unterliegen, oder (b) eine Transaktion vermitteln, finanzieren oder anderweitig erleichtern, die gegen Wirtschaftssanktionsgesetze verstößt. Der Kunde wird BOKODER UG schadlos halten und die Haftung für alle Kosten und/oder Verluste übernehmen, die BOKODER UG durch einen Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß dieser Klausel entstehen.
12.3 BOKODER UG hat das Recht, den Kunden und alle potenziellen Kunden (oder Endnutzer) des Kunden, an die die Waren geliefert oder weiterverkauft werden, zu untersuchen. Der Kunde wird bei solchen Untersuchungen stets kooperieren und BOKODER UG wahrheitsgemäß informieren. Wenn (i) der Kunde sich weigert, bei der genannten Untersuchung mitzuwirken, (ii) der Kunde falsche Angaben macht oder (iii) die Untersuchung ergibt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Waren an ein Land, eine Einrichtung oder eine Person geliefert werden, die auf einer Wirtschaftssanktionsliste aufgeführt ist, ist BOKODER UG berechtigt, die Lieferung der Waren zu verweigern und den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dem Kunden eine Entschädigung zu schulden. Bereits geleistete Anzahlungen werden dem Kunden zurückerstattet.
12.4 Der Kunde ist mit den Bestimmungen des OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr vertraut. Alle Handlungen und Leistungen im Rahmen des Vertrags müssen den Bestimmungen des genannten Übereinkommens strikt entsprechen. Der Kunde wird BOKODER UG von jeglichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden oder Geldbußen freistellen, die direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen diese Klausel entstehen.
12.5 Der Vertrag und alle damit verbundenen oder daraus entstehenden Vereinbarungen oder Verpflichtungen unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 sowie aller anderen internationalen Bestimmungen, deren Ausschluss zulässig ist, ist ausgeschlossen.
12.6 Das zuständige Gericht in Zeeland-West-Brabant ist ausschließlich zuständig für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und BOKODER UG geschlossenen Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über dessen Bestehen und Gültigkeit, es sei denn, BOKODER UG bevorzugt die Anwendung der gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
12.7 Sofern die Ausrüstung neu geliefert wird, unterstützt der Verkäufer die Herstellergarantie für die gesamte Dauer der Werksgarantie, insbesondere für Teile- und Herstellungsfehler. Die Garantiezeit beginnt mit dem Versanddatum ab dem im CMR angegebenen Lager.

General Terms & Conditions BOKODER UG •  December 2022 NoDE01
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